Antrag auf einen Betreuungsplatz in einer Gifhorner Kindertagesstätte


Kinderdaten

Hinweis: Im Rahmen des zentralen Anmeldeverfahrens ist der Antrag bis zum 31.01. eines jeden Jahres für das kommende Kindertagesstättenjahr (01.08. bis 31.07.) einzureichen. Der Anspruch auf einen Betreuungsplatz ist mindestens drei Monate vor dem gewünschten Aufnahmedatum geltend zu machen.

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Betreuungsdaten

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Hinweis zur Integrationsgruppe: Das Angebot einer integrativen Förderung von Kindern richtet sich an Kinder mit Behinderung oder mit besonderen Bedürfnissen ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung.

Informationen zu den Sorgeberechtigten


Hinweise zur Erwerbstätigkeit: Eine Erwerbstätigkeit liegt auch dann vor, wenn zeitlich befristet Elternzeit innerhalb eines Kita-Jahres in Anspruch genommen wird. Einer Erwerbstätigkeit sind folgende Tätigkeiten gleichgestellt: Selbstständigkeit, berufliche Bildungsmaßnahmen, die Schul- und Hochschulbildung (einschließlich einer Promotion) oder die Teilnahme an Fördermaßnahmen zur Eingliederung in Arbeit.


Weitere Angaben

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Bemerkungen

Im Bemerkungsfeld können Sie ergänzende Angaben tätigen, z. B. gesundheitliche Einschränkungen des Kindes, Angaben zur Erwerbstätigkeit (z.B. Arbeitszeit, Elternzeitdauer) gewünschte zusätzliche Betreuungszeiten (Früh-, Mittags-, Spätdienst).


Datenschutzerklärung

Einverständniserklärung in die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung

Verantwortliche Stelle
Verantwortlich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Stadt Gifhorn, Marktplatz 1, 38518 Gifhorn,
Telefon: +49 5371 88-0, Telefax: +49 5371 88-258
E-Mail: info(at)stadt-gifhorn.de, Internet:
www.stadt-gifhorn.de
Verantwortlicher: Bürgermeister Matthias Nerlich

Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Gifhorn
ITEBO GmbH, Servicebereich Datenschutz & IT-Sicherheit
Stüvestraße 26
49076 Osnabrück
E-Mail: dsb(at)itebo.de oder datenschutz(at)stadt-gifhorn.de
Telefon: 0541 9631-222

Jede betroffene Person kann sich bei allen Fragen und Anregungen zum Datenschutz direkt an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Gifhorn wenden.

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Soweit für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einzuholen ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der die Stadt Gifhorn unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses der Stadt Gifhorn oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

Vollständige Datenschutzerklärung der Stadt Gifhorn

Einwilligungserklärung

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen und erforderlichen personenbezogener Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Namen, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendigen Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der Stadt Gifhorn gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden.
Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben.
Darüber hinaus benötigt es für jede weitere Datenerhebung Ihrer Zustimmung. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen sofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider oder den städtischen Fachbereich für Finanzen übermittelt werden.

Ihre Rechte als betroffene Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchs- und Beschwerderecht

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die o.g. Adresse des Verantwortlichen übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
Weiterhin können Sie erhobene Daten bei Bedarf korrigieren, löschen oder deren Erhebung einschränken lassen.
Falls Sie das Gefühl haben, dass Ihre Daten bei der Stadt Gifhorn nicht im Sinne des Gesetzes einwandfrei verarbeitet werden, steht Ihnen ein Beschwerderecht zu. Sie können sich jederzeit wenden an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Gifhorn (siehe oben) oder an die

Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover,
Tel. 0511/1204500
Fax 0511/1204599
E-Mail: poststelle(at)lfd.niedersachsen.de.